Sonntag, 16. September 2012

No-show 2

Aha! Ich habe mich informiert.
Ich kann eine Rechnung schreiben, ganz normal, mit Abzug kulanzentsprechend, und muss Mehrwertsteuer ausweisen.
Bei Stornierung schreibe ich eine Rechnung über Stornogebühr, diese fällt nicht unter Mehrwertsteuerpflicht oder wie das heißt.
So lernt der Laie!

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