Donnerstag, 7. Mai 2009

Kunst : Künstlereigenschaft

Bei der Gutachterkommission zur Anerkennung der Künstlereigenschaft darf ich im Juni Arbeitsproben einreichen. Aus folgenden Fachbereichen:
Malerei
Installation
Fotografie/Foto-Design
Textil-Design
Freie Grafik
Performance
Grafik-Design
Kunsthandwerk
Bildhauerei/Dreidimensionales Gestalten
Film/Video/Neue Medien
Industrie-Design

Ich darf aber nur einen Bereich wählen, sonst muss ich extra bezahlen.
Bin ratlos. Vielleicht streiche ich erstmal alles Nichtzutreffende.
Warum gibts nicht die Rubrik:
Lyrische dreidimensionale textile interaktive Übersetzungs- und Aneignungskunst??
Ich ertappe mich schon bei Überlegungen: wie bastle ich ein überzeugendes Bestechungsgeschenk?
Will ich überhaupt rein in den Verein?
Was hätte ich davon?

2 Kommentare:

gerdbrunzema hat gesagt…

Wer ist das, der da prüft, ob das denn Kunst sei?
Was machen die Jury-Leute selber künstlerisch?
Was bedeutet aus dieser Perspektive, von denen für eine Künstlerin gehalten zu werden?

Sind die, was Ausstellungen etc. angeht, ein lokales/regionales Kartell?
Wenn nicht, was will ich da?

Was hat man davon, von anderen Künstlern für einen Künstler gehalten zu werden?
Für wen macht man seine Sachen?
Ist man Solist?
Was für Leute braucht ein Künstler?
Andere Künstler?

Keine dieser Fragen ist rhetorisch gemeint. Keine dieser Fragen ist zynisch gemeint. Und keine dieser Fragen sollte man schnell und kurz beantworten.

Und keine dieser Fragen muss man anderen beantworten.

Armin hat gesagt…

Witzig – ausgerechnt in solchen Gremien sitzen Leute (Künstler?), die offenbar Schubladen für ihre Vorstellung von Kunst brauchen?

Ab wo & wann darf etwas Kunst sein?

Da könnte auch ich ein Liedchen von singen …